Equal-Pay
Zum 1. Mai 2012 tritt in Nordrhein-Westfalen das neue Tariftreuegesetz in Kraft. Dann gilt ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 Euro, wenn ein öffentliche Auftrag vergeben wird. Egal ob es sich bei den Auftraggebern um Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des Landes, etc. handelt. Der Mindestlohn von 8,62 Euro gilt für alle Beschäftigten auch für LeiharbeitnehmerInnen und geringfügig Beschäftigte. Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber verdienten dabei die 8,62 Euro brutto für netto. Eine Verrechnung der Pauschalabgaben zur Sozialversicherung mit dem Stundenlohn durch den Arbeitgeber ist nicht statthaft.
Nur die schwarz-gelb regierten Bundesländer Sachsen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen sträuben sich jetzt noch grundsätzlich gegen ein Tariftreuegesetz, halten das Ganze gar für Teufelswerk.
In Sachsen geht man jetzt völlig neue Wege, um der Regierung Feuer unterm Hintern zu machen. Anfang Mai wird ein gemeinsamer Gesetzentwurf von DGB sowie von SPD und Die Linke im Landtag eingebracht. DGB-Chefin Iris Kloppich stellte den Start der Kampagne „für ein modernes Vergabegesetz“ vor.
Gegenüberstellung des aktuelles Sächsisches Vergabegesetz und Vergabedurchführungsverordnung mit den Gesetzesentwürfen SPD/Die Linke bzw. Bündnis 90/Die Grünen
www.billig-kommt-teurer.de/index.php?entry_id=7&news_id=93
Unter dem Motto „Billig kommt teurer – Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!“ werden die acht sächsischen Mitgliedsgewerkschaften des DGB in den nächsten zwei Jahren für ein Gesetz mit Tariftreueregelung, Mindestlohn und weiteren sozialen und ökologischen Kriterien mobil machen.
Auf der Internetseite:
Aktuelle Info, Plakatmotive, Gesicht zeigen
www.billig-kommt-teurer.de/
Kommentar schreiben